Gäste- und Reservierungsbedingungen der Layali Bonn Shisha Bar
Diese Bedingungen gelten für die Bewirtung von Gästen, für Tischreservierungen sowie für Gruppen- und Veranstaltungsbuchungen in der Layali Bonn Shisha Bar, Moltkestraße 36, 53173 Bonn. Abweichende Bedingungen des Gastes gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zustimmen.
(1) Eine Reservierung ist verbindlich, sobald wir sie telefonisch oder in Textform bestätigt haben.
(2) Reservierte Tische halten wir bis 20 Minuten nach der vereinbarten Zeit frei. Danach können wir anderweitig über den Tisch verfügen.
(3) Änderungen der Personenzahl teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit.
(1) Ab 10 Personen können wir eine Anzahlung oder einen Mindestverzehr vereinbaren; Höhe und Fälligkeit halten wir bei der Buchung in Textform fest.
(2) Bei Rücktritt von einer solchen Buchung wird folgende pauschale Entschädigung fällig; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten:
| Rücktritt | Entschädigung |
|---|---|
| bis 14 Tage vorher | kostenfrei |
| 13 bis 7 Tage vorher | 30 % |
| 6 bis 2 Tage vorher | 50 % |
| ab 1 Tag vorher oder bei Nichterscheinen | 70 % |
Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer nach der aushängenden bzw. digitalen Speisekarte. Die Rechnung ist vor Ort sofort zur Zahlung fällig. Bei Gruppen können wir eine Gesamtabrechnung verlangen.
Der Zutritt ist Personen ab 18 Jahren gestattet. Wir sind berechtigt, einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen. Tabak, nikotinhaltige und tabakfreie Wasserpfeifenprodukte sowie alkoholische Getränke geben wir nach §§ 9, 10 JuSchG nur an Personen ab 18 Jahren ab; die Weitergabe an Minderjährige im Lokal ist untersagt.
(1) Wir üben das Hausrecht aus; den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(2) Eigene Speisen, Getränke, Wasserpfeifen, Köpfe, Molasse oder Kohle dürfen nicht mitgebracht werden.
(3) Waffen, Betäubungsmittel sowie Gewalt, Belästigung und Diskriminierung sind untersagt.
(4) Bei erheblichen Verstößen können wir einen Hausverweis aussprechen und ein Hausverbot erteilen.
(1) Wasserpfeifen und Zubehör bleiben unser Eigentum und werden nur zum Gebrauch am Tisch überlassen.
(2) Kohle und Kopf dürfen aus Sicherheitsgründen ausschließlich vom Personal gewechselt werden; es besteht Verbrennungs- und Brandgefahr.
(3) Für schuldhaft verursachte Beschädigungen oder Verluste am Inventar haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften.
Beim Betrieb von Wasserpfeifen kann Kohlenmonoxid entstehen. Wir sorgen für ausreichende Belüftung und Warnmelder. Fühlen Sie sich unwohl, sprechen Sie bitte sofort das Personal an. Schwangeren, stillenden Personen sowie Personen mit Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen raten wir vom Konsum ab.
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(3) Für Garderobe, Wertsachen und abgestellte Fahrzeuge haften wir nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; eine bewachte Garderobe wird nicht vorgehalten.
(1) Gutscheine sind drei Jahre ab Ausstellung gültig und nicht in bar auszahlbar.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates des Gastes bleiben unberührt.
(3) Ist der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Bonn.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Stand: 06.09.2026